Allgemeine Geschäftsbedingungen
      der Firma
    Garten- und Landschaftsbau Kimpel

 

§ 1 Geltungsbereich

Alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen der Firma Garten- und Landschaftsbau Kimpel

– im nachfolgenden Auftragnehmer genannt – und deren Kunden (Verbraucher, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen/ Mandatsträger)

– im nachfolgenden Auftraggeber genannt –

gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) in der jeweils gültigen Fassung.

Abweichende, entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, dass Anpassungen/ Veränderungen schriftlich bestätigt worden sind.

§ 2 Vertragsschluss

Mit Erteilung eines Auftrages gelten die nachstehenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung als anerkannt. Ändert der Auftraggeber nach Auftragserteilung Maße, Montage- oder Tätigkeitsablauf, ist der Mehraufwand vergütungspflichtig. Des Weiteren werden durchgeführte Zusatztätigkeiten, die nicht vom Auftrag/ Angebot aufgenommen sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, gesondert in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber ist auf verlangen ein Nachtragsangebot zu erstellen. Soweit dies nicht erfolgt, werden die Leistungen nach Material und Zeit berechnet.

§ 3 Vertragsdauer

Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit ordentlich gekündigt werden. Es gilt eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende als vereinbart.

Eine Kündigung vor Beginn des Servicevertrags ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 3 vor Beginn des Vertrages, ist der Auftragnehmer für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird eine Pauschale 400,00 (vierhundert) EUR vereinbart.

§ 4 Vergütung

Die Rechnungen sind, soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, ab Rechnungsdatum und/ oder nach erfolgter Ausführung sofort und ohne Abzug fällig.

Bei Verträgen mit einer festgelegten Laufzeit, sind die Rechnungen nach Rechnungstellung innerhalb von 10 Tage ohne jeden Abzug fällig. Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den Auftrag-nehmer zur fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können.

Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Auftragnehmer ist gemäß § 288 BGB berechtigt, ohne weitere Mahnungen Verzugszinsen in jeweils gültiger Höhe geltend zu machen.

Der Anbieter ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss (z.B. Materialkosten) in Rechnung zu stellen, auch ist der Auftragnehmer berechtigt ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, falls nicht geleistet wird, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen werden zur Verrechnung entgegen genommen, wobei der Einfluss auf Fälligkeit und Höhe des Endpreises nicht gegeben ist.

Wir behalten uns vor, die Rechnungserstellung dem Auftraggeber auf den elektronischen Wege in Form von PDF-Dokument gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG); § 14 Abs. 3 per E- Mail zu übermitteln.

Gegenanspüche des Auftraggebers können nur aufgerechnet werden, wenn der Auftragnehmer die schriftliche Genehmigung erteilt hat oder wenn diese rechtskräftig festgestellt worden sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gem. § 641 Abs. 3 BGB wird hiervon nicht berührt.

Die vereinbarten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie ist, soweit anwendbar, gesondert in Rechnung zu stellen. Der Nachtzuschlag beträgt 25 % und der Sonn- und Feiertagszuschlag beträgt 50%.

§ 5 Kosten für nicht durchgeführter Aufträge

Für den Fall, dass keine Gewährleistung vorliegt, werden der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder den Auftrag während der Durchführung zurückgezogen hat.

§ 6 Stornierung

Bei einer Stornierung der gebuchten Dienstleistung ist diese kostenlos bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn möglich, sofern keine kostenbehafteten Vorbereitungen durch den Auftragnehmer getroffen wurden. Erfolgt durch den Auftraggeber eine kurzfristigere Stornierung, werden 50% der zu erwartenden bzw. angebotenen Dienstleistungen berechnet und diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekt/Objekte einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel, welche zur Ausführung der vereinbarten Tätigkeit nötig sind, zu übergeben.

Der Auftraggeber ist verpflichtet für die jeweilige gebuchte Dienstleistung, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes, warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durch-führung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Lieferzeiten

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung. Bei Nichtbelieferung durch den Lieferanten /Hersteller sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen vor. Die vom Auftragnehmer an oder in Gebäude/ Grundstücke angebrachten Gegenstände und Materialien gelten bis zur vollständigen Zahlung als nur „vorübergehend mit dem Gebäude/ Grundstück verbunden“.

Im Falle des andauernden Zahlungsverzugs oder Nichtzahlung des Rechnungsbetrages ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Auftraggebers wieder zu entfernen und unter Anrechnung auf den Werklohn bestmöglich zu verwerten. Der Kunde hat dem Anbieter Gelegenheit zu geben, den Ausbau vorzunehmen.

Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung eigentumsvorbehaltener Ware ist untersagt. Von Pfändungen Dritter und sonstiger die Interessen des Auftragnehmers berührenden Ereignissen ist dem Auftragnehmer unverzüglich Mitteilung zu machen.

§ 10 Mängel

Bei berechtigten Beanstandungen des Auftraggebers muss der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung den Auftragnehmer davon in Kenntnis setzen und ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung in angemessener Frist gewähren.

§ 11 Leistungserbringung

Bei Schäden an Bauteilen, die einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind, wie z. B. bewegliches Mobiliar, Fahrzeuge etc. ist der Auftragnehmer nicht schadensersatzpflichtig. Für die Entfernung, Abdeckung oder Schutzvorrichtung hat der Kunde zu sorgen. Unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Leistungserbringung werden extra berechnet. Für hierdurch eventuell entstehende Schäden und deren Folgen kommt der Anbieter nicht auf.

§ 12 Haftung

Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren typischen Schaden bis maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit.

Der Anbieter haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben hiervon unberührt.

Schäden am Eigentum des Anbieters, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Auftraggeber, seinen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter entstehen, sind in vollem Umfang zu vertreten.

Entstandene Schäden sind dem Auftragnehmer innerhalb binnen 24 Stunden nach Leistungserbringung anzuzeigen, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Auftragnehmer lehnt jedoch jede Haftung für Sach- und Personenschäden ab, wie z.B. höhere Gewalt, durch unvorhersehbare Eisbildungen (defekte Dachrinnen, stürzenden Schnee und Schmelzwasser).

Bei harten, unvorhersehbaren Witterungen, Verkehrsbehinderungen, kann sich die vereinbarte Dienstleistung durch unser Unternehmen zeitlich verzögern oder evtl. nicht durchgeführt werden.

Hier besteht eine Eigensicherung des Auftragnehmers und seinen Mitarbeiter. Eine Haftung oder Schadensansprüche in solchen Fällen, kann vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht erhoben werden.

§ 13 Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Reglungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten von juristischen und natürlichen Personen zu speichern und zum Zwecke der internen Organisation zu verwenden.

Stand: Juli 2019

 

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